Der Bachelorstudiengang BWL Berufsbegleitend hat vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erneut die Anerkennung als Bildungsveranstaltung bekommen.
Besch?ftigte, deren Arbeitsst?tte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.
Unter den Voraussetzungen, dass das Arbeitsverh?ltnis seit mindestens sechs Monaten besteht und keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegenstehen. Au?erdem muss für die Fortbildung eine Genehmigung zur Gew?hrung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes vorliegen. Mit der der erneuten Anerkennung haben Studierende des Studiengangs BWL Berufsbegleitend die M?glichkeit, diese fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr bei Ihrem Arbeitgebern zu beantragen.